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OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 130/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I a und b
Indizien für vorsätzliches Inbrandsetzen eines Pkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entwendung; Pkw; Diebstahl; Vorgetäuscht; Versicherungsnehmer; Ausgebrannt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1224
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.1979 - IV ZR 20/78
Fahrzeugversicherung - Brand - Diebstahl - Versicherungsfall
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 130/93
Wird ein Pkw ausgebrannt aufgefunden, so kann die Frage, ob die behauptete Entwendung nur vorgetäuscht wurde, erhebliche indizielle Bedeutung dafür gewinnen, ob der VN den Brand selbst herbeigeführt oder durch andere Personen hat herbeiführen lassen (i. A. an BGH VersR 1979, 805).Die Zerstörung des versicherten Fahrzeugs durch Brand stellt gegenüber dem Versicherungsfall der Entwendung einen eigenen und selbständigen Versicherungsfall dar (BGH st. Rspr. vgl. z. B. VersR 1979, 805; 1983, 289;… 1985, 78 vgl. ferner die weiteren Nachweise bei Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 12 AKB Anm. 2).
- OLG Köln, 12.11.1996 - 9 U 17/96
Unterversicherung, Belehrung über Versicherungssumme, Versicherung, …
Zwar ist es grundsätzlich alleinige Sache des Versicherungsnehmers, sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere auch um eine genügende Versicherungssumme zu kümmern und insoweit den zu versichernden Wert des Objekts richtig zu ermitteln (vgl. dazu im einzelnen Urteil des Senats in VersR 1996, 1265 f. = r + s 1996, 219 f. m. w. N.). - OLG Hamburg, 18.08.2006 - 14 U 224/05
Kfz-Kaskoversicherung: Diebstahl und nachfolgender Brand; Verletzung der …
Denn es ist dem Versicherungsnehmer zwar auch dann nicht verwehrt, sich auf den Versicherungsfall des Brandes zu berufen, wenn er die von ihm behauptete Entwendung des Fahrzeugs nicht beweisen kann (BGH, VersR 1985, 78; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1224).